Emissionsgrenzwerte werden durch den Gesetzgeber in Bundesimmissionsschutz-Verordnungen festgelegt. Die Emissionsgrenzwerte regeln streng in welcher Konzentration Schadstoffe in den Emissionen enthalten sein dürfen. Für Betreiber von Müllverwertungsanlagen innerhalb Deutschlands gilt die 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (17. BImSchV).
Kontinuierliche Emissionsüberwachungen sollen frühzeitig Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb aufzeigen und die Betreiber einer Anlage dazu veranlassen, umgehend Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine Überschreitung eines Grenzwertes führt jedoch keineswegs zu einer Gefahr für Menschen und Umwelt. Das wäre erst dann der Fall, wenn diese Überschreitung langfristig geschehen würde.
Für die MVA Bonn werden die Emissionen für Stickoxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff, Ammoniak, Staub, Quecksilber und Gesamtkohlenstoff kontinuierlich gemessen. Durch die unmittelbare Nähe zur Bonner Innenstadt haben wir uns freiwillig dazu verpflichtet, strengere Grenzwerte einzuhalten, als sie die 17. BImSchV vorsieht. Wir sind uns unserer Verantwortung für Menschen und Umwelt bewusst und achten darauf, die Schadstoffkonzentration so gering wie möglich zu halten. Diese wird von unseren fachkundigen Mitarbeitern sowie der Bezirksregierung mit Sitz in Köln überprüft.