Das Bild zeigt einen Mitarbeiter der SWB Verwertung, der die Daten eines Zählers abliest.

Emissionen

Als Emissionen werden im Zusammenhang mit dem Umweltrecht das Aussenden von Stoffen, Schallwellen und ähnlichem aus einer Anlage verstanden. In der MVA Bonn liegt der Fokus vor allem auf der Minimierung von Emissionen in die Luft, einschließlich luftverunreinigender Stoffe, Gerüche und Lärm. Der Begriff „Luftverunreinigung“ ist dabei ein feststehender Begriff aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und bedeutet in diesem Sinne die Veränderung der natürlichen Zusammensetzung der Luft.

Emissionserfassung in der Müllverwertungsanlage Bonn

In der MVA Bonn werden die Abgasqualitäten der drei Ofenlinien kontinuierlich gemessen, anschließend elektronisch ausgewertet, gespeichert und online an die Bezirksregierung in Köln übertragen. Für jede Verbrennungslinie überprüfen unsere Mitarbeitenden die Werte, die sich nach der aufwendigen, doppelten Rauchgasreinigung noch in den im gereinigten Abgasen befinden. Wir überprüfen die Abgase auf Stickoxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff, Ammoniak, Staub, Quecksilber und den Gesamtkohlenstoff, dokumentieren die Werte und können sie so jederzeit nachvollziehbar bewerten.

Grundlage zur Auswertung der kontinuierlich gemessenen Emissionen sind für die oben genannten Stoffe zunächst die Minutenmittelwerte. Aus diesen gebildeten Mittelwerten werden alle anderen Werte, wie zum Beispiel Tages-, Halbstunden- oder Jahresmittelwerte berechnet.

Besonders wichtig sind uns die Emissionswerte von Stickoxiden und Schwefeldioxid. Bei den Stickoxiden lag der gesetzliche Emissionsgrenzwert bis Ende 2015 bei 200 mg/Nm³, bis er in 2016 auf 150 mg/Nm³ abgesenkt wurde. Bereits seit 1992 setzen wir uns selbst einen Grenzwert von 100 mg/Nm³ und unterschreiten diesen auch nach der Gesetzesverschärfung deutlich. Der gesetzliche Grenzwert für Schwefeldioxid liegt bei 50 mg/Nm³. Der individuelle Grenzwert für die Müllverwertungsanlage Bonn beträgt 30 mg/Nm³. Auch diesen Grenzwert halten wir mit Hilfe unserer Anlagentechnik sicher ein.

Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber den Menschen aus Bonn und der Region sowie unserer Umwelt bewusst. Mit unseren eigenen, strikteren Grenzwerten, die 1992 festgelegt wurden, sind wir noch heute ein Vorbild für viele thermische Abfallbehandlungsunternehmen und Vorreiter in Europa.

Emissionsgrenzwerte werden durch den Gesetzgeber in Bundesimmissionsschutz-Verordnungen festgelegt. Die Emissionsgrenzwerte regeln streng in welcher Konzentration Schadstoffe in den Emissionen enthalten sein dürfen. Für Betreiber von Müllverwertungsanlagen innerhalb Deutschlands gilt die 17. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (17. BImSchV).

Kontinuierliche Emissionsüberwachungen sollen frühzeitig Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb aufzeigen und die Betreiber einer Anlage dazu veranlassen, umgehend Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Eine Überschreitung eines Grenzwertes führt jedoch keineswegs zu einer Gefahr für Menschen und Umwelt. Das wäre erst dann der Fall, wenn diese Überschreitung langfristig geschehen würde.

Für die MVA Bonn werden die Emissionen für Stickoxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff, Ammoniak, Staub, Quecksilber und Gesamtkohlenstoff kontinuierlich gemessen. Durch die unmittelbare Nähe zur Bonner Innenstadt haben wir uns freiwillig dazu verpflichtet, strengere Grenzwerte einzuhalten, als sie die 17. BImSchV vorsieht. Wir sind uns unserer Verantwortung für Menschen und Umwelt bewusst und achten darauf, die Schadstoffkonzentration so gering wie möglich zu halten. Diese wird von unseren fachkundigen Mitarbeitern sowie der Bezirksregierung mit Sitz in Köln überprüft.

Um die Geruchsemissionen der MVA möglichst gering zu halten, werden Gerüche durch die vollständige Einhausung der Anlage sowie durch den Betrieb der Anlage in Unterdruckfahrweise begrenzt. Dazu wird die Luft aus dem Müllbunker abgesaugt, wodurch leichter Unterdruck entsteht. Die Luft mit den Geruchsstoffen wird der thermischen Verwertung der Abfälle zugeführt, sodass die Geruchsstoffe bei hohen herrschenden Temperaturen zerstört werden. Die dabei entstehenden Verbrennungsgase der thermischen Verwertung von Abfall werden in das Rauchgasreinigungssystem geleitet und als Reingas emittiert. Außerdem sorgen die Gase in der Abzugsluft für eine bessere Verbrennung der Abfälle.

Zu den Emissionen zählen auch die von der MVA ausgehenden unvermeidlichen Schallemissionen. In der sechsten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist festgelegt, wieviel Lärm die MVA maximal verursachen darf, damit die Nachbarschaft vor unzulässigen Geräuscheinwirkungen geschützt wird. Um diese Geräuschsituation in der Nachbarschaft vollständig überblicken zu können, wurden ausführliche Schallmessungen in den Innenräumen und an den Außenquellen der gesamten MVA durchgeführt. So haben wir alle Betriebsabläufe der MVA schalltechnisch im Blick und können bei Bedarf Maßnahmen ergreifen, um den Lärm weiter zu reduzieren.

Transparenz ist uns wichtig. Alle ermittelten Emissionswerte werden kontinuierlich über ein Online-System an die Bezirksregierung mit Sitz in Köln übermittelt. Da alle Werte digital gespeichert und ausgewertet werden, sind auch Langzeitentwicklungen wie zum Beispiel schleichende Entwicklungen schnell erkennbar. Die Emissionen werden zusätzlich von einer gesetzlich vorgeschriebenen und behördlich zugelassenen sachverständigen Person, der so genannten immissionsschutzbeauftragten Person, überwacht.

Sollte es uns einmal nicht möglich sein, unsere Grenzwerte einzuhalten, wird diese automatisch an die Bezirksregierung gemeldet. Daraufhin sendet der diensthabende Schichtleitende eine Erläuterung zur Ursache sowie die unternommenen Gegenmaßnahmen an die Bezirksregierung. Diese Überschreitungen werden zudem vierteljährlich an unseren Aufsichtsrat, die immissionsschutzbeauftragte Person sowie an den öffentlich tagenden Umweltausschuss des Bonner Stadtrats kommuniziert.

Die Emissionen werden als sogenannte Massenkonzentration gemessen, d.h. als Menge der Inhaltsstoffe in Milligramm (mg), die in einem Normkubikmeter (Nm³) Luft enthalten sind. Die Angabe Normkubikmeter bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die gemessenen Emissionswerte normiert werden und die Emissionswerte so auch bei unterschiedlichen Bedingungen (wie Temperatur, Druck und Wassergehalt der Luft) vergleichbar sind. Besonders wichtig sind uns aus Umweltschutzgründen die Emissionswerte der Stickoxide (NOx) und von Schwefeldioxid (SO2). Bei den Stickoxiden lag der gesetzliche Grenzwert bis Ende 2015 bei 200 mg/Nm³, bis er in 2016 auf 150 mg/Nm³ abgesenkt wurde.